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   BayObLG, 11.02.2005 - 2Z BR 177/04   

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https://dejure.org/2005,7069
BayObLG, 11.02.2005 - 2Z BR 177/04 (https://dejure.org/2005,7069)
BayObLG, Entscheidung vom 11.02.2005 - 2Z BR 177/04 (https://dejure.org/2005,7069)
BayObLG, Entscheidung vom 11. Februar 2005 - 2Z BR 177/04 (https://dejure.org/2005,7069)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 21 § 22
    Austausch von Holzfenstern gegen Kunststofffenster als Instandhaltung und Instandsetzung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Austausch von Holzfenstern keine bauliche Veränderung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Holzfenster können durch Kunststoffenster ersetzt werden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Austausch von Holzfenstern gegen ähnlich gestaltete moderne Kunststofffenster als Maßnahme der ordnungsmäßigen Instandhaltung und Instandsetzung; Rechtfertigung der Erhebung einer Sonderumlage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2005, 894
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 07.11.1990 - BReg. 2 Z 118/90
    Auszug aus BayObLG, 11.02.2005 - 2Z BR 177/04
    a) Zutreffend hat das Landgericht ausgeführt, dass der Austausch von Holzfenstern gegen ähnlich gestaltete moderne Kunststofffenster in der Regel und so auch hier keine bauliche Veränderung darstellt, sondern eine Maßnahme der ordnungsmäßigen Instandhaltung und Instandsetzung, und dass durch eine solche Maßnahme nicht zustimmende Wohnungseigentümer wie die Antragsteller auch nicht über das in § 14 Nr. 1 WEG bestimmte Maß hinaus beeinträchtigt werden (vgl. BayObLG WuM 1991, 56).
  • OLG Düsseldorf, 05.12.2008 - 3 Wx 158/08

    Treuwidrigkeit der Erhebung der Einrede der Verjährung gegenüber einzelnen

    Den Austausch des rechtlich einwandfrei als erneuerungsbedürftig beurteilten einfachverglasten Holzfensters gegen ein Kunststofffenster, hat die Kammer, dem Amtsgericht folgend rechtlich einwandfrei als (modernisierende) Instandsetzung angesehen (BayObLG 2 Z BR 177/04 vom 11.02.05 BeckRS 2005 03084; AG Hannover ZMR 2003, 963).
  • LG Frankfurt/Main, 25.06.2020 - 13 S 78/19

    Fensteraustausch als (modernisierende) Instandsetzung bedarf keines

    Denn jedenfalls mit Blick auf den Austausch alter (Holz-)Fenster gegen ähnlich gestaltete moderne Kunststofffenster ist mit der obergerichtlichen Rechtsprechung, welche sich die Kammer zu eigen macht, im Regelfall von einer Maßnahme ordnungsmäßiger Instandhaltung und Instandsetzung nach § 21 Abs. 5 Nr. 2 WEG, nicht aber von einer baulichen Veränderung auszugehen (BayObLG Beschl. v. 11.2.2005 - 2Z BR 177/04 = ZMR 2005, 894; BayObLG Beschl. v. 7.11.1990 - BReg.
  • LG Itzehoe, 19.01.2016 - 11 S 61/14

    Abstimmungsergebnis muss verkündet werden!

    Vor diesem Hintergrund hat auch die herrschende Rechtsprechung nach der bisherigen Rechtslage beim Austausch von Holz- gegen Kunststofffenster regelmäßig eine Modernisierungsmaßnahme und keine bauliche Veränderung angenommen (vgl. OLG München, Beschluss vom 2.7.2008 - 32 Wx 91/08; BayObLG, Beschluss vom 11.2.2005 - 2Z BR 177/04; LG Düsseldorf, Urteil vom 6.6.2012 - 25 S 8/12, LG München, Urteil vom 27.4.2009 - 1 S 20171/08; Merle, in: Bärmann, WEG, 12. Auflage, -, § 22 Rn. 344).
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